BVGL regt an, Defibrillatoren anzuschaffen
(Süddeutsche Zeitung, 23.11.2009)
Gräfelfing: Nachdem Neuried nun einen Defibrillator in der Mehrzweckhalle angebracht hat und darüber nachdenkt, Feuerwehr und Sportzentrum ebenfalls mit einem derartigen Lebensrettungsgerät auszustatten, will der Bürgerverein Gräfelfing-Lochham (BVGL) nun auch in seiner Gemeinde mehr Sicherheit haben.
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Der BVGL setzt sich in seinem aktuellenn Antrag für die Ausrüstung von öffentlichen Gebäuden im Gemeindegebiet mit sog. automatisierten externen Defibrillatoren ein.
Obwohl meist vermeidbar, ist der plötzliche Herztod mit mehr als 100.000 Betroffenen eine der häufigsten Todesursachen der Bundesrepublik außerhalb von Kliniken. Der Tod wird durch Herzrasen (Kammerflimmern) verursacht, was zu einem sofortigen Herz-Kreislauf-Stillstand führt.
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Bürgerverein schlägt Beschilderung an Häusern vor
(Süddeutsche Zeitung, 04.11.2009)
Gräfelfing: Über die Geschichte für öffentlichen und historisch bedeutsamen Gebäuden sollen Hinweistafeln informieren. Das fordert der Bürgerverein Gräfelfing-Lochham (BVGL) in einem Antrag. Demnach könnten zum Beispiel Informationen über das Baujahr, den Architekt, die Bauepoche oder die derzeitige Verwendung von Häusern nachzulesen sein. Dadurch würde “die historische Entwicklung unserer Gemeinde, die in wenigen Jahren 1250 Jahre alt wird”, vermittelt, erklärt der BVGL-Fraktionsvorsitzende Florian Renner in seiner Begründung.
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Bürgerverein wendet sich mit Antrag an Gemeinde
(Süddeutsche Zeitung, 03.11.2009)
Gräfelfing: Der Bürgerverein Gräfelfing-Lochham (BVGL) setzt sich für den Bau eines öffentlichen Spielplatzes in Gräfelfing ein. Der Fraktionsvorsitzende Florian Renner fordert in einem Antrag, dass die Gemeinde eine geeignete Fläche suchen und entsprechende Pläne anfertigen soll. Er denkt dabei besonders an den Bereich südlich der Bahnhofstraße zwischen Professor-Kurt-Huber-Straße und Stefanusstraße oder in der sogenannten Glück-Siedlung. Falls kein geeigneter Platz zu finden ist, schlägt Renner vor zu prüfen, ob bestehende Spielplätze in Schulen, Horten oder Wohnanlagen der Gemeindebau-Gesellschaft für die Öffentlichkeit geöffnet werden können.
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